Bitte haben Sie Verständnis, dass ich nur korrekte bzw. vollständig den Heilmittelrichtlinien entsprechend ausgefüllte Rezepte annehmen kann. Ich prüfe Ihr Rezept gerne dahingehend und notiere, was vom ausstellenden Arzt (inkl. Stempel und Arztunterschrift) zeitnah korrigiert oder ergänzt werden sollte.
Behandlungen ohne Rezept
Selbstverständlich können Sie alle angebotenen Behandlungen auch ohne Rezept in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie dabei:
Behandlungen ohne Rezept sind laut Heilmittelgesetz nur als
Heilpraktikerleistung nach vorhergehender Diagnostik bzw. Untersuchung
und Beratung möglich und werden nach GeBüH-Sätzen (Gebührenverordnung
für Heilpraktiker) abgerechnet.
Da es in der GeBüH verschiedene Tarife gibt, sind die Preise – wie
auch bei den Rezepten der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich
der Physiotherapie –
unter Umständen von Patient zu Patient unterschiedlich.
Ausgenommen hiervon sind als reine Selbstzahlerleistungen natürlich die Wellness-Anwendungen (Hot-Stone-Massage, Honigmassage, Hot-Chocolate-Massage, Entspannungs-Massage und Kräuter-Stempel-Massage).